Die Gebühren bestimmen sich in der Regel nach den gesetzlich geregelten oder vom Gericht festgesetzten Werten der Verfahren und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In besonderen Fällen und im Falle einer Mediation wird die Vergütung individuell vereinbart. Unter besonderen Umständen kann für eine gerichtliche Vertretung Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.